Kommunalpolitischer Arbeitskreis am 10.12.24 19 Uhr Münchner Hofbräu
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die derzeitige Praxis der Erhebung der Grundsteuer durch die Kommunen nicht verfassungsgemäß ist und es einer Neuregelung bedarf. Zielvorgabe war dabei das Aufkommen, also die Belastung der Bürger nicht zu erhöhen. Bayern hat sich für das sogenannte Flächenmodell entschieden. Es wird dabei zwangsläufig zu Verschiebungen kommen, so werden voraussichtlich Eigenheimbesitzer mehr belastet. Es funktioniert so: die nach den Angaben der Bürger erhobene Messzahl wird mit dem Hebesatz multipliziert. Diesen Hebesatz kann die Kommune selbst festlegen. Lässt sie ihn gleich kommt das in der Regel einer Steuererhöhung gleich. Klar, dass trotz aller Willensbekundungen dies eine große Versuchung für die Kommunen darstellt. Im Falle Coburgs würde die von der Verwaltung bevorzugte Beibehaltung des bisherigen Hebesatzes einer Steuererhöhung um 17 % bedeuten. Dabei ist seit langem klar: Coburg hat kein Einnahmeproblem.
Die FDP Coburg-Stadt fordert eine Senkung des Hebesatzes auf etwa 260 oder 270 um den Vorgaben der Aufkommensneutralität nachzukommen