Freiflächengestaltungsverordnung

Das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ Anfang 2019 stieß in Bayern auf breite gesellschaftliche Resonanz. In den vorangehenden Jahren gab es ungewöhnlich wenige Insekten. Die Gründe lagen auf der Hand: zunehmenden Flächenversiegelung, landwirtschaftliche Bewirtschaftungsformen, wie Umbruch von Grünland in Ackerland und zu häufiges Mähen von Wiesen, sowie der damalige Trend zu Steingärten.

Wenn man sehenden Auges durch die Stadt und die Dörfer fährt, erkennt man bereits jetzt, dass es zwar noch Steingärten, sogenannte „Gärten des Grauens“, gibt. Sie spielen aber keine entscheidende Rolle.

Ein Garten, auch ein Vorgarten, kann eine wichtige ökologische Funktion haben, kann aber auch zum Fußballspiel für Kinder oder die Grillparty benötigt werden. Hier dem Bürger Vorschriften zu machen, welche die Nutzung einschränken, ist gänzlich falsch und greift in unzulässiger Weise in sein Eigentumsrecht ein. Aufklärung und Apelle, in Teilen des Gartens der Natur freien Lauf zu lassen, sind notwendig. Die Bereitschaft ist längst da und der Besitzer weiß besser, wo Naturschutz auf seinem Grundstück möglich ist. Gegen den Willen der Bürger, ist das Vorhaben nicht umsetzbar. Und die wenigen, denen ihr Steingarten gefällt, rechtfertigen keinen Eingriff in das Eigentumsrecht Aller.

Die ganze Idee ist letztlich nicht zu Ende gedacht. Wer soll das ganze Bürokratiemonstrum kontrollieren? Es wird einer zusätzlichen Prüfung der Bauanträge durch die „Untere Naturschutzbehörde“ oder des Gartenbauamtes bedürfen. Diese zusätzliche Bürokratie macht den Bauantrag wieder etwas komplizierter und verteuert ihn natürlich. Auch für die Kontrollen wird man zusätzlich Personal benötigen. Und wollen wir tatsächlich eine neue „Öko-Polizei“ im Ordnungsamt?

Ganz zu schweigen von den zusätzlichen Baukosten. Die Begrünung eines Daches oder einer Garage benötigt einen zusätzlichen Aufwand, was die Anlage, die statischen Voraussetzungen und die Pflege betrifft. Auch wird die Haltbarkeit des Daches gegen alle Beteuerungen reduziert. Die Begrünung ist für Mauerwerk und Putz zumindest als problematisch anzusehen. Das macht allen Lippenbekenntnissen zum Trotz das Eigenheim teurer. Und die Vermieter werden die zusätzlichen Kosten auf die Mieter umlegen. Das ist in der gegenwärtigen Situation das falsche Signal.

Dasselbe gilt für den Bereich der gewerblichen Bauten. Hier jedes Dach begrünen zu wollen dürfte nur dazu führen, dass sich die Unternehmen weiter von Coburg verabschieden. Und das ist nicht nur brose, sondern oft der kleine Handwerksbetrieb, der ins Umland ausweicht, da er schlichtweg auf seine Kosten achten muss. Es ist daher sicher sinnvoll, soweit möglich, Photovoltaik auf gewerblichen Gebäuden anzubringen. Dies sollte aber besser durch entsprechende Anreize, als durch neue Verordnungen bewirkt werden.

Ob sich der Klimawandel durch so eine Verordnung aufhalten lässt, erscheint dabei überaus fraglich. Das erfordert effizientere Maßnahmen, keine Symbolpolitik. Vorgeschriebene Begrünungen im Rahmen von Bauanträgen gibt es bereits und der Bürger und selbst Industrie und Gewerbe pflanzen zum Erhalt eines besseren Mikroklimas meist freiwillig Bäume und Sträucher. Aus unserer Sicht gibt es daher absolut keine Notwendigkeit für eine neue Verordnung zur Freiflächengestaltung.

Die Stadt sollte stattdessen selbst mit gutem Beispiel vorangehen und die geforderten Maßnahmen zunächst an eigenen Gebäuden und Liegenschaften umsetzen. Auch sollte sie Einnahmen, die aus zunehmender Flächenversiegelung, wie Ausweisung von Neubaugebieten oder Verkauf städtischer Grundstücke entstehen, zu 100 % dem Umwelt und Klimaschutz widmen und ökologische Ausgleichsflächen schaffen.

Zu fordern und zu begrüßen sind Aufklärungsveranstaltungen durch das Grünflächenamt. Sie sind sinnvoller als Vorschriften und Verbote. Zudem könnte es ein Anreiz für die Bürger sein, Pflanzen oder Samen zur Verfügung zu stellen oder auf Wunsch Bäume in Privatgärten auf Kosten der Stadt zu pflanzen.

Klima- und Umweltschutz kann nur mit, nicht gegen den Bürger funktionieren.

Dr. Michael Zimmermann, Dr. Hans-Heinrich Eidt